Transfer von einer anderen Universität

Die an anderen Universitäten Studierenden können zu dr AIU wechseln, gemäß den folgenden Regeln:
Die Regel des Transfers von anderen Universitäten:
Der transfierte Student wird nicht als registriert in der AIU betrachtet, bevor er alle benötigten Dokumente, ordnungsgemäß beglaubigt, vorliegt und der Beschluss des Universitätsrats über die äquivalenten Fächer bekannt gegeben wird.
  1. Die Uiversität, an der transferierte Student registriert ist, soll in dem Land des Studiums und in der Syrishcen Arabischen Republik anerkannt sein.
  2. Der Transfer aus den nicht anerkannten Privatuniversitäten in deren Ländern ist nicht gestattet.
  3. Der Durchschnitt des Studenten muss nicht unter 10% der Durchschnitte, die im Artikel (1) vom Beschluss des Hochschulministeriums Nr.306, Datum 28.6.2011 liegen. Es soll berüchsichtigt weden, dass der Aufentahlt nicht unter 8 Monate im Studienjahr, liegt und der Durchschnitt nicht weniger als 50% auf alle Fälle ist.
  4. Der Abiturabschluss des Gymnasiums, den der Angestellte hat, soll mit den Regeln der Aufnahme in der Universität, zu der der Student umziehen will, identisch sein.
  5. Der Student soll zum zweiten Studienjahr, in der Universität von der er sein Studium wechseln wird, versetzt werden, wenn diese Universität nach dem Semstersystem vorgeht. Der Student hat mindestens 25 akreditierte Stunden überstanden, wenn diese Universität nach diesem System der akreditierte Stunden verfährt.
  6. Wenn der Student den ausgeforderten Durchschnitt realisiert, und den Wunsch hat, zu einer anderen syrischen Privatuniversitätern zu wechseln, so hat er das Recht, ohne die Zahl der Stunden, die er gemacht hat, in Betracht zu ziehen. Die Bedingungen des Aufenthalts sollen jedoch berücksichtigt werden.
  7. Dem Studenten, der in der Privatuniversität registriert ist, steht zu, der entsprechende Wechsel von einer Universität u einer anderen Universität vorzunehmen.
Dieser Akt darf nur einmal in seinem universitären Leben stattfinden.
Der entsprechende Wechsel (innerhalb Syriens):
Er ist erlaubt, dass die Studenten, die in den syrischen staatlichen und privaten Universitäten registriert ist sind, zu den privaten Universitäten wechseln. Das geschieht gemäß den folgenden Maßstäben:
  1. Der Student soll die Bedingungen des Durchschnitts in dem Abitur im Jahre der Sufnahme erfüllt haben.
  2. Er muss eine Periode, nicht weniger als ein Studiumsemster in der Universität, die er wechseln möchte, verbracht haben.
Änderung der Registrierung (von einer Spezialisierung zu einer anderen in der selben Universität oder von einer anderen Universität):
Bei der Änderung der Registrierung ist es pflichtig, dass die Bedingung des Durchschnitts im Abschluss des Gymnasiumabiturs im Jahre der Aufnahme in der gewollten Spezialisierung, zu der Registrierung geändert muss. Es ist auch nicht zulässig, dass die Quote der Befreiung von dem akreditierten Stunden folgende Quoten übertrifft:
  1. Wenn im Falle, wenn der Student erfolgreich odr versetzt zu dem zweiten Studienjahr, so wird er von höchstens 10% der akreditierten Stunden befreit.
  2. Wenn der Student erfolgreich oder versetzt zu dem dritten Studienjahr, so wird er von 15% der akreditierten Stunden befrei.
  3. Wenn der Student erfolgreich oder versetzt zu dem vierten Studienjahr, so wird er von 20% der akreditierten Stunden befrei.
  4. Der Student wird von den Fächern der Forderungen der Universität und von den Forderungen der Fakultät, die er bereits bestanden hat, befreit wenn die Änderung der Registrierung unter den Spezialisierungen der gleichen Universität fällt, sodass die Zahl der Stunden in der Spezialisierung, zu der die Änderung der Registrierung stattfinden soll, nicht unter (2) sein.
Aufnahme auf den Grund der B.c.
Es ist möglich , das die B.c.inhaber sich in den Privatuniversitäten anschließen, gemäß folgenden Bedingungen.
  1. Die Spezialisierung des Studenten soll mit der gewünschten Spezialisierung, die der S tudent wünscht gemäß den im Hochschulministerium gültigen Regeln, übereinstimmen.
  2. Der Durchschnitt des Studenten muss nicht unter dem Prädikat ``gut```liegen.
  3. Der Student wird akzeptiert, ohne Beachtung des B.c. – Durchschnitts, wenn sein Durchschnitt im Abiturabschluss identisch mit dem Aufnahmedurchschnitt in der Fakultät im Jahre der Aufnahme ist.
  4. Der Student wird in beiden Fällen (2) und (3) auf der Basis des B.c.abschlusses.
  5. Die Befreiung in den Fakultäten, die nach den akreditierten Stundensystem vorgehen, soll nicht 25% von der Zahl der akreditierten Stunden in der Fakultät, in der er aufgenommen wird übersteigen, und nicht über einem Jahr in den Fakultäten, die das System der Jahre praktizieren gemäß den Beschlüssen der betroffenen Räte der Universität, liegen. Wenn der Student B.c.Inhaber im Fach Grundwissenschaften (Biologie) ist, so wird er in den Fakultäten der Pharmakologie akzeptiert, und die Quote der Befreiung von den akreditierten Stunden soll nicht über 39% liegen.
 
Akzeptenz der Ausgenutzten ihrer Chancen:
Den Privatuniversitäten ist es erlaubt, die Studenten der staatlichen Universitäten, die ihre Versetzungschancen ausgenutzt haben, aufzunehmen, wenn folgende Regeln befolgt werden:
  1. Der Durchschnitt dieses betroffenen Studenten soll im Abitur im Jahre der Registrierung nicht unter dem angeforderten Durchschnitt der beabsichtigten Spezialisierung in der Privatuniversität, liegen.
  2. Anwendung der Regeln des Registers und des übereinstimmenden Wechsels (nach dem Fall).
  3. Der Satudent hat einen Beweis dafür vorlegen, dass seine Registrierung in der staatlichen Universität storniert worden ist.
  4. Der Student soll von der staatlichen Universität nicht aus Disziplenarverfahren entlassen worden.
  5. Der Student, der sich in der Privatuniversität registriert lassen hat, darf nicht zur staatlichen Universität auf keine Fälle zurückgehen. In Falle des Verstoßens wird seine Registrierung aus beiden Universitäten abgestrichen, ihm wird außerdem kein Dokument aus jeder dieser beiden Universitäten gegeben.
  6. Die Periode der Beibehaltung in der Privatuniversität für diese Studenten wird auf Grund der akreditierten Stunden, Äquivalenz von der staatlichen Universität stattgefunden hat, berechnet und alle 16 akreditierten Stunden werden einem einzigen Studiumsemster ähnlen.
  7. Es ist möglich, den B.c.-Inhaber im Bereich des Computers, die von dem syrischen privaten Universitäten gegeben wird, in den Fakultäten der Informatik und der Informatik-Technologie in den syrischen Privatuniversitäten aufzunehmen, so dass die Befreiung von den akreditierten Stunden nicht 35% überschreittet.
  
Generelle Bestimmungen:
  1. Die nach den vorigen Bestimmungen akzeptierten Studenten, sind innerhalb der festgelegten Zahl, die für die Univewrsität jährlich zu stehen.
  2. Der Student wird vom Fach befreit, das er erfolgreich in den Fällen, erwähnt in den vorigen Bestimmungen absolviert hat, wenn- die Zahl seiner Stunden gleich sind,- sein Programm ist gleichwertig mit einem Durchschnitt, nicht weniger als 75%.
-Sein Punktendurchschnitt soll in diesem Fach nicht weniger als (2) oder 60% gemäß des Jahressystems, liegen.
  1. Der Student kann nicht von der Privatuniversität sein Studium abschließen, wenn er nicht mindestens zwei Studienjahr, in dem Jahressystem, oder Semstersystem oder 40% mindestens von der Zahl akreditierten Stunden vollzogen hat.
  2. Der Student wird das Prädikat nur ``überstanden`` im Falle der Ausgleichung der Fächer gemäß den Bestimmungen dieses Beschlusses, und die äquivalenten Fächer sind nicht im Kalkül des Durchschnitts einbezogen.
  3. Der Transfer oder Änderung der Registration, oder Akzeptenz aufgrund des Systems des ``offenen Learnens``, ``vertuellen Learnens``, des Korrespondierens oder Fernaufnahme, sind nicht möglich für die Privatuniversitäten.
  4. Die Spezialisierung des Studenten soll mit der Spezialisierung, in der er sich eintragen will, gemäß der gültigen Regeln im Hochschulministerium, übereinstimmen.
  5. Die Aufnahme zwei Studien gleichzeitig ist in den staatlichen und privaten Universitäten nicht gestattet.