Bestimmungen und Unterweisungen

Dauer des Studiums an der AIU
Die Dauer des Studiums, die der Satudent an der Universität regestriert verbringt, um den beabsichtigten Abschluss der B.c. zu erlange, darf nicht 8 Jahre in der Pharmazi-Fakultät, sowie in den Engineering-Fakultäten, in allen ihren Spezialisierungen und nicht sieben Jahre in den anderen Fakultäten überschtreiten.
Verschiebung (Zurückstellung) u. die Aussetzung des Studiums
  1. Der Student kann einen Antrsag stellen, um sein Studium in der Universität zurückzustellen, bevor dem Beginn des Studiumsemsters, das er zurückstellen möchte, ween er die Gründe dafür hat.
Der Rat der Fakultät hat das Studium des Studenten, eine Periodenicht mehr als vier Studiensemster lückenlos (kontinuierlich) oder getrennt zu genehmigen. Diese Zeit wird nicht von der Studiumszeit berechnet.
  1. Es ist nicht erlaubt, dass die Aussetzung des Studiums eines neuregestrierten oder neugewechselten Studenten stattfindet, bevor ein Studiumsemster, mindestens, nach seinem Eintreten in die Universität, vergeht.
  2. Dem Studenten steht zu, der nicht sein Studium in irgendeinem Studiunsemster aus Gründen, die außer einem Willen liegen, fortsetzen, einen Antrag an den Dekan der Fakultät stellen, in dem der Student sein Studium in dem angesprochenen Semster aussetzt, er hat seinen Ersuchen überzeugend zu begründen.
  3. Er ist bedingt, dass der Antrag für Aussezung des Semsters bevor dem Auslauf der achten Woche vom Anbeginn des (ersten oder zweiten) Semsters und bevor dem Ende der vierten Woche vom Start des dritten Sommersemsters gestellt werden muss.
  4. Im Falle der Zustimmung über den Antrag wird der Student das Prädikat (W) in allen Fächern des Semsters, in dem er registriert war.
  5. Die Periode der unbegründeten Studiumsunterbrechung von der Universität wird von der Zeit des Maximaldurchschnitts für die Studienjahre, die der Student ordnungsgemäß an der Universität bleibt, um den Abschluss zu bekommen, berechnet.
Stornierung des Registers
Wenn der Student, der seinem Studium regulär nachkommt, sein Studium 4 Studiensemster hintereinander unterbricht, ohne Antrag zur Aussetzung zustellen, so wird in diesem Fall seine Rgistrierung in der Universität storniert. Das hat während der ersten Hälfte des fünften Semsters der Unterbrechung beantragt. Den Rat der Universität ist befugt, den Beschluss der Stornierung rückgängisch zu machen und seiner Rückkehr zum regulären Studium, zu entscheiden, wenn begründe Ursachen für diesen Entscheid vorhanden sind.